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Staatliche Anerkennung von Luftkurorten - Oberhundem/Gemeinde Kirchhundem - Erl.d.Ministers fiir Arbeit, Gesundheit und Soziales v 23. 1. 1974 - VI C :i - 56.01.105
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103. Ergänzung
M M / 23. 1.74(1)
21281
Staatliche Anerkennung von Luftkurorten - Oberhundem/Gemeinde Kirchhundem -
Erl.d.Ministers fiir Arbeit, Gesundheit und Soziales v 23. 1. 1974 - VI C :i - 56.01.105
Auf Grund der §§ l und 2 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Gemeinden oder Gemeindeteilen als Heilbad oder Kurort vom 30. November 19V l (CV. NW. S. 378/SGV. NW. 2128) habe ich dem ürtsteil Oberhundem der Gemeinde Kirchhundem die Artbezeichnung
„Staatlich anerkannter Luftkurort' verliehen.