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Staatlicher Kampfmittelräumdienst Zusätzliche Unfallversicherung
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Um die Verwendbarkeit des Vordruckes „Unfallanzeige" als Maschinenbeleg für die elektronische Datenverarbeitung nicht zu beeinträchtigen, ist das Beiblatt am linken Heftrand des Vordrucks „Unfallanzeige" (zweckmäßigerweise mit Heftklammem) zu befestigen.
Dieser RdErl. ergeht im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
71111
') MBl. NW. 1975 S. 141, geändert durch RdErl. v. 28. 3. 1980 (MB1. NW. 1980 S. 1032). ') MBl. NW. 1985 S. 865.