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Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen
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Für die Verleihung des Staatspreises gelten folgende Richtlinien:
Der Staatspreis wird durch den Ministerpräsidenten verliehen. Die Träger des Staatspreises erhalten neben dem Geldpreis eine Verleihungsurkunde.
Der Staatspreis wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Eine Bewerbung ist ausgeschlossen.
Zur Beurteilung der Leistung, deren Anerkennung durch die Verleihung des Staatspreises erwogen wird, beruft der Ministerpräsident bis zu sieben sachverständige Persönlichkeiten, die ihn beraten. Sie sind unabhängig, üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.