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Stundensätze für Leistungen der Architektinnen/Architekten und Ingenieurinnen/Ingenieure
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Für Leistungen von Architektinnen/Architekten und Ingenieurinnen/Ingenieuren bei der Durchführung von Bauaufgaben der Staatlichen Bauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, die nach dem Zeitaufwand berechnet werden, können bei künftig abzuschließenden Verträgen die nachstehend aufgeführten Stundensätze vereinbart werden:
a) Freiberuflich Tätige und Partnerinnen/Partner
In der Regel 101-DM (Rahmensatz 75,- bis 160,- DM)
b) Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter für technische oder wirtschaftliche Aufgaben (ausgenommen c), z. B. Diplomingenieurinnen/ Diplomingenieure, Ingenieurinnen/ Ingenieure (grad.), Bautechnikerinnen/ Bautechniker
In der Regel 84,- DM (Rahmensatz 70,- bis 115,- DM)
c) Technische Zeichnerinnen/Zeichner, sonstige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die einfache technische oder wirtschaftliche . Aufgaben erfüllen
In der Regel 68,-DM (Rahmensatz 60,- bis 85,- DM)
In diesen Stundensätzen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.
Für Leistungen, mit denen Architektinnen/Architekten oder Ingenieurinnen/Ingenieure bereits beauftragt sind, sind weiterhin die vereinbarten Stundensätze zu vergüten.
') MBL NW. 1996 S. 513.
') MBl. NW. 199« S. 607, her. S. 915.