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Überleitungsabkommen der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern, Einrichtung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Berliner Allee 20, 30175 Hannover, vertreten durch den Präsidenten der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, und der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe, Einrichtung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Scharnhorststr. 44, 48151 Münster, vertreten durch den Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 27.9./8.10.1993 MBl.NRW. 1993 S. 1820.
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
MBl.NRW. 1993 S. 1820.
Verwaltungsvorschrift, maschinell aufbereitet. Keine Rechtsnorm — bindet nur die Verwaltung selbst. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.