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Überleitungsabkommen zwischen dem dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Hamburg, Hamburg, und dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein; Düsseldorf vom 30.3./28.4.1994 MBl.NRW. 1994 S. 999.
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MBl.NRW. 1994 S. 999.