Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Überleitungsabkommen zwischen der Ärztekammer Westfalen-Lippe - Ärzteversorgung - Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Ärzteversorgung Land Brandenburg, Einrichtung der Landesärztekammer Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten der Landesärztekammer Brandenburg
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
MBl.NRW. 1993 S. 1097.
Verwaltungsvorschrift, maschinell aufbereitet. Keine Rechtsnorm — bindet nur die Verwaltung selbst. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.