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Umwandlung des Landesarchivs Detmold in ein selbständiges Staatsarchiv
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Zur Durchführung der Ziffer 23 der Regierungserklärung über die Verwaltung der lippischen Landesteile vom 22. Januar 1952 ordne ich an:
Das Landesarchiv in Detmold führt ab 1. April 1957 die Bezeichnung Staatsarchiv Detmold.
Das Staatsarchiv Detmold ist ab 1. April 1957 eine organisatorisch selbständige, mir unmittelbar nachgeord-nete Landesbehörde; es wird insoweit den Staatsarchiven in Düsseldorf und Münster gleichgestellt.
6.2.57(1) /
221
M (MBl. NW. 1957 S. 522). ') (MBl. NW. 1958 S. 161).