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Urlaub ohne Dienstbezüge Freiwillige Rentenversicherung
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Der Bundesminister des Innern hat darauf hingewiesen, daß nach Durchführung der Nachversicherung eines ausgeschiedenen Beamten (§ 1232 RVO/§ 9 AVG; ab 1.1.1992 § 8 SGB VI) Beitragslücken, die während der Zeit einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge entstanden sind, von dem ausgeschiedenen Beamten in der Regel nicht mehr durch Entrichtung freiwilliger Beiträge geschlossen werden können. Nach Auffassung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung sei es daher angezeigt, daß sich im Falle einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge der Beamte unverzüglich wegen einer Beratung an ,die zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wendet
Wir bitten in Fällen der Beurlaubung ohne Dienstbezüge, in denen keine Gewährleistungsentscheidung erteilt ist, den Beamten hierauf hinzuweisen..
') MBl. NW. 1985 S. 1232, geändert durch Gem. RdErl. v. 20.10. 1993 (MBl. NW. 1993 S. 1780).