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Vereinbarung über die Ausübung der schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben vom 20. April/19. Mai 1955 Mitt. d. Ministers für Wirtschaft und Verkehr v. 23. 7. 1955
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Die im Ministerialblatt Nr. 75 v. 4. Juli 1955 auf Seite 1017 und 1018 veröffentlichte Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und dem Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen v. 20. 4. / 19. 5. 1955 tritt am 1. August 1955 in Kraft.
Eine Dienstanweisung über die Zusammenarbeit der Wasserschutzpolizei mit den Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wird in Kürze erlassen.
MBl. NRW. 1955 S. 1429.