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Vereinfachtes Verfahren zur Bearbeitung ausgewählter Delikte
Das „Vereinfachte Verfahren zur Bearbeitung ausgewählter Delikte“ (Vereinfachtes Verfahren) tritt mit Wirkung vom 1.4.1994 in Kraft. Das Vereinfachte Verfahren findet auf die in der Dienstanweisung (Anlage) genannten Delikte Anwendung. Bei Strafanzeigen gegen Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, bei häuslicher Gewalt sowie bei Staatsschutzdelikten erfolgt die Bearbeitung in herkömmlicher Weise. Die zu verwendenden Vordrucke (Strafanzeige - V -, Folgeblatt zur Strafanzeige - V -, Beschuldigtenanhörung - V - und Zeugenanhörung - V -) werden durch die Vordruckkommission der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen konzipiert.
Das Vereinfachte Verfahren rationalisiert die Arbeit durch standardisierte Formulare auf das Wesentliche, ohne auf die für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren notwendigen Feststellungen zu verzichten.
Die Straffung des Verfahrens setzt Arbeitskapazitäten bei den Polizeibehörden frei, die für die Bekämpfung der mittleren und schweren Kriminalität benötigt werden.
Durch eine frühzeitige Abgabe an die Staatsanwaltschaft wird die Strafverfolgung beschleunigt.
Die im Deliktskatalog vorgegebenen Straftaten werden in den Kreispolizeibehörden von der Organisationseinheit bearbeitet, der nach der Geschäftsverteilung diese Delikte zur Bearbeitung zugewiesen sind.
Die Behörden gewährleisten eine
- rechtzeitige und gründliche Einweisung der Beamten
- enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Staatsanwaltschaft
- Erstellung der Vordrucke in vorhandenen ADV-Systemen oder Beschaffung der Vordrucke auf der Grundlage der verbindlichen Druckvorlagen, versehen mit den behördenspezifischen Angaben.
Maßnahmen zur zentralen Fortbildung werden in das Fortbildungsprogramm aufgenommen.
Der Erlass v. 24.7.1991 (n.v.) – IV D 1/C 2 – 6533/2706 – wird aufgehoben.
Im Einvernehmen mit dem Justizministerium.
MBl. NRW. 1994 S. 442, geändert durch RdErl. v. 5.6.2001 (MBl. NRW. 2001 S. 902), 8.8.2001 (MBl. NRW. 2001 S. 1078), 14.1.2008 (MBl. NRW. 2008 S. 46).