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Verlegung des Finanzbauamtes Bonn von Bonn nach Beuel
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Auf Grund des § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 4 des Landesorganisationsgesetzes v. 10. Juli 1962 (GV. NW. S. 421 / SGV. NW. 2005) hat die Landesregierung am I. Juni 1965 folgende Anordnung erlassen:
.Das Finanzbauamt Bonn wird von Bonn nach Beuel verlegt. Die Zuständigkeit des Finanzbauamtes wird .durch diese Sitzverlegung nicht,berührt."
') MBI. NW. 1965 S. 78«. ') MBI. NW. 198S S. IM. ') entfällt.
•) MB). NW. 19M S. 2202. ') MBI. NW. 1967 S. I7S2.