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Verlegung des Finanzbauamtes Essen nach Mülheim (Ruhr)
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Auf Grund des § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 4 des Landesorganisationsgesetzes v. 10. Juli 1962 (GV. NW. S. 421 / SGV. NW. 2005) hat die Landesregierung am 3. August 1965 folgende Anordnung erlassen:
„Das Finanzbauamt Essen wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1965 von Essen nach Mülheim (Ruhr) verlegt und erhält ab diesem Zeitpunkt die Bezeichnung .Finanzbauamt Mülheim (Ruhr)'. Die Zuständigkeit des Finanzbauamtes wird durch diese Sitzverlegung nicht berührt."