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Veröffentlichung von Satzung und Satzungsänderungen des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Nordrhein
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Im Benehmen mit dem Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit habe ich dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 des Landesversicherungsaufsichtsgesetzes (VAG NRW) vom 20. 4.1999 (GV. NRW. S. 154) genehmigt, Satzung und Satzungsänderungen mit meinem Genehmigungsvermerk im „Rheinischen Zahnärzteblatt" bekannt zu machen.
MBl. NRW. 2001 S. 402.