Verwaltungsvorschrift wird geladen …
Versicherungsfreiheit von Angestellten der Industrie- und Handelskammern des Landes Nordrhein-Westfalen in der Sozialversicherung
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
MBl. NRW. 2003 S. 752