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Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr
Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Verkehr wird die Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des jeweils übertragenen Aufgabengebietes delegiert auf:
den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen,
das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ich behalte mir vor, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Einzelfällen, besonders bei Rechtsstreitigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung, selbst zu übernehmen.
Das Land ist unter folgender Bezeichnung zu vertreten:
„ Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Bauen und Verkehr, dieses vertreten durch….“
Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 21.12.2005 in Kraft.
MBl. NRW. 2006 S. 31