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Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
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l • Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit wird die Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des ihnen. übertragenen Aufgabengebietes auf
1.1 das Landesversicherungsamt,
1.2 den Landesbeauftragten/die Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug,
1.3 die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten,
1.4 das Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst,
1.5 das Sozialpädagogische Institut NRW,
1.6 'das Staatsbad Oeynhausen, übertragen.
Ich behalte mir vor, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Einzelfällen, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung, selbst zu übernehmen.
2 Das Land ist unter folgender Bezeichnung zu vertreten:
„Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit, dieses vertreten durch...................................."
') MBl. NRW. 2000 S. 434. ') MBl. NRW. 2000 S. 434.