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Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie
Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie wird die Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des ihnen übertragenen Aufgabengebietes auf
das Landesversicherungsamt
den Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug
die Versorgungsämter
die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
das Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst
das Staatsbad Oeynhausen
die Versorgungskuranstalt Bad Driburg
die Landesstelle für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge
mit dem
Landeszentrum für Zuwanderung
übertragen.
Ich behalte mir vor, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Einzelfällen, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung, selbst zu übernehmen.
Das Land ist unter folgender Bezeichnung zu vertreten:
“Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie, dieses vertreten durch ......“
MBl. NRW. 2003 S. 1410