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Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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Für den Geschäftsbereich des Ministeriums wird die Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgabengebiete auf
1. das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und die ihm nachgeordneten Dienststellen,
2. den Landesbetrieb Wald und Holz,
3. die Bezirksregierungen
übertragen.
Ich behalte mir vor, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Einzelfällen, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten von besonderer Bedeutung, selbst zu übernehmen.
Das Land ist unter folgender Bezeichnung zu vertreten:
„Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses vertreten durch ......“
Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 1.1.2007 in Kraft. Gleichzeitig wird der RdErl d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 21.3.2000 (MBl. NRW. S. 434) - SMBl. NRW. 20020 - aufgehoben.
MBl. NRW. 2007 S. 79, geändert durch RdErl. v. 30.7.2007 (MBl. NRW. 2007 S. 633).