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Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in zivilgerichtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung
Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung wird die Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in zivilgerichtlichen Angelegenheiten im Rahmen des jeweils übertragenen Aufgabengebietes delegiert auf:
den Landesbetrieb Straßenbau,
den Landesbetrieb Geologischer Dienst.
Ich behalte mir vor, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Einzelfällen, besonders bei Rechtsstreitigkeiten von grundsätzlicher Bedeutung, selbst zu übernehmen.
Das Land ist unter folgender Bezeichnung zu vertreten:
"Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung, dieses vertreten durch......"
Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 21. Februar 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt mein Runderlass vom 14.2.1995 (SMBL. NRW. 20020) außer Kraft.
MBl. NRW. 2003 S. 278