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Verwaltungsvorschrift über die Wirtschaftsführung von Hochschul-IT-Services.nrw (HITS.nrw) in Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsvorschrift über die Wirtschaftsführung von Hochschul-IT-Services.nrw (HITS.nrw) in Nordrhein-Westfalen vom 5. Oktober 2026 (MB.NRW 2026 Nr. 283)
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3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.