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Verwendung des Baustoffes Holz bei Landesbauten im Zuständigkeitsbereich der Staatshochbauverwaltung NRW - Tropische Hölzer -
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Bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie bei der Bauunterhaltung und beim Innenausbau in landeseigenen Gebäuden im Zuständigkeitsbereich der Staatshochbauverwaltung NRW sind bevorzugt in gemäßigten Zonen angebaute Holzarten zu verwenden.
Soweit im Einzelfall zwingende Gründe für die Verwendung tropischer Hölzer vorliegen, ist die Entscheidung des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen einzuholen.
') MBl. NW. 1989 S. 934.