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Verzeichnis der ausländischen Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
Ein Verzeichnis der ausländischen Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland wird vom Auswärtigen Amt in seinem Internetangebot auf einem aktuellen Stand vorgehalten. Das Verzeichnis ist über die Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) und von dort über den weiterführenden Link (http:www.auswaertiges-amt.de/www/laenderinfos/Verzeichnis/Index_html)zu erreichen.
Von letztgenannter Seite besteht die Möglichkeit, das aktuelle Verzeichnis einzusehen, herunterzuladen oder auszudrucken.
Von einer gesonderten Bekanntgabe des Verzeichnisses wird daher abgesehen.
Ich bitte, in Zukunft nur noch die dort verwandte Schreibweise zu verwenden.
Mein RdErl. vom 15.7.1999 (MBl. NRW. S. 1010) wird aufgehoben.
MBl. NRW. 2003 S. 446