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Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text folgt der Quelle in ihrer Reihenfolge. Zwischenüberschriften sind aus der Hervorhebung in der Quelle abgeleitet, keine amtliche Gliederung.
In der aktualisierten "Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" wurden neben allgemeinen Fragestellungen zum Thema Asbest die Aspekte Herkunft, Entsorgungskonzepte, Behandlungsverfahren sowie Zwischenlagerung und Ablagerung von Asbest eingehender behandelt. Darüber hinaus sind eine Liste der einschlägigen Rechtsvorschriften, detaillierte Tabellen zu Herkunft asbesthaltiger Abfälle, ihre Zuordnung zu Abfallschlüsselnummern sowie Hinweise zu Behandlungsverfahren und zur Beförderung und Entsorgung aufgenommen worden.
Auch wurde die Vollzugshilfe an die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts vom 27.04.2009 und die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht (GwVwV, TA Abfall, TASi) angepasst.
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Die im Erich-Schmidt-Verlag, 10785 Berlin veröffentlichte Mitteilung der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 23 "Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" in der Neufassung vom September 2009 ist beim Vollzug des Abfallrechts in Nordrhein-Westfalen zu beachten. Die Vollzugshilfe gilt für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen bei Ausbau, Beförderung und Entsorgung.
Die aktuelle Fassung steht auch auf der Internetseite der LAGA www.laga-online.de unter Publikationen/Mitteilungen zum Herunterladen zur Verfügung.
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Dieser RdErl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Der RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 21.11.2002 (SMBl. NW. 74) wird aufgehoben.
MBl. NRW. 2011 S. 343.