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Vorschriften für die Herstellung, Fortführung und Vervielfältigung der Schätzungskarte in Nordrhein-Westfalen (Schätzungskartenerlass)
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Für die Herstellung, Fortführung und Vervielfältigung der Schätzungskarte sind im Land Nordrhein-Westfalen neue Vorschriften eingeführt worden. Sie können durch das Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen bezogen werden.
MBl. NRW. 1955 S. 1325, geändert durch RdErl. v. 15.10.1975 (MBl. NRW. 1975 S. 1938).