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Vorschriften für die Herstellung und Erneuerung der Flurkarte in Nordrhein-Westfalen
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Die bisherigen Vorschriften für die Herstellung und Erneuerung der Flurkarte sind unter dem Titel „Vorschriften für die Herstellung und Erneuerung der Flurkarte in Nordrhein-Westfalen.(Flurkartenerlass)" neu gefasst worden. Der Flurkartenerlass kann durch das Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen bezogen werden.
MBI. NRW. 1956 S. 693;geändert durch RdErl. v. 8.7.1979 (MBl. NRW. 1979 S. 1692) und v. 30.8.1982 (MBl. NRW. 1982 S. 1090)