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Wahltag für die allgemeinen Kommunalwahlen 2025 - Wahlausschreibung -
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Gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509 und 199 S. 70), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444) geändert worden ist, in Kraft getreten am 31. Juli 2024, wird bestimmt:
Die allgemeinen Kommunalwahlen finden am
14. September 2025
statt.
Etwaige Stichwahlen finden am
28. September 2025
statt.
Die Möglichkeit der Aufsichtsbehörde, nach § 46 c Absatz 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz einen anderen Termin der Stichwahl festzusetzen, bleibt unberührt.
Der Minister des Innern
des Landes Nordrhein-Westfalen
Herbert R e u l
MBl. NRW. 2024 S. 979.