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Wahrnehmung der Wirtschaftsverwaltungsaufgaben für Polizeieinrichtungen ohne eigene Wirtschaftsverwaltung
1.1 das Polizeiausbildungsinstitut Seim
durch die Direktion für Ausbildung der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
1.2 die Landespolizeischule für Diensthundführer Schloß Holte-Stukenbrock
durch das Polizeiausbildungsinstitut „Erich Klause-ner" Schloß Holte-Stukenbrock
1.3 die Direktion für Ausbildung der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
für eine Übergangszeit durch das Polizeifortbildungsinstitut „Carl Severing" Münster, sofern es sich um Aufgäben des Werbe- und Auswahldienstes handelt.
2.1 die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die Zentralen Polizeitechnischen Dienste des Landes NW für den Fall zentraler Beschaffungen, durch die Direktion für "Ausbildung der Polizei des Landes . Nordrhein-Westfalen für Beschaffungen für die Polizeiausbildungsinstitute und
2.2 die Wirtschaftsverwaltungsaufgaben der zuständigen Bekleidurigslieferstellen.
In allen Wirtschaftsverwaltungsangelegenheiten, die die Polizeieinrichtungen ohne eigene Wirtschaftsverwaltung betreffen, sind die mit der Wahrnehmung der Wirtschaftsverwaltungsaufgaben beauftragten Stellen zu beteiligen.
20500
') MBL NW. 1998 S. 625.