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Werkstätten für behinderte Menschen Bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand
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Die Richtlinien sehen vor allem vor, dass bei öffentlichen Aufträgen die Werkstätten regelmäßig zur Angebotsabgabe aufgefordert werden müssen und dass sie den Auftrag auch dann noch erhalten, wenn ihr Angebotspreis bis zu einem bestimmten Prozentsatz höher als das wirtschaftlichste Angebot der Konkurrenten liegt Unter diesen Voraussetzungen haben die Werkstätten auch gegenüber allen sonst bevorzugten Bewerbern (Betriebe im Zonenrandgebiet und im Land Berlin, Vertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge, Verfolgte, Evakuierte) den Vorrang.
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Die Werkstätten verfügen über ein breites .Angebot an Produkten und Dienstleistungen und treten bei der Beschaffung ihrer Aufträge im Wettbewerb mit allen anderen Bewerbern auf. Einen Überblick über das Leistungsangebot der Behindertenwerkstätten gibt das „Verzeichnis der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen", das von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) jährlich herausgegeben und als Sonderdruck in den Amtlichen Nachrichten der BA veröffentlicht wird. Das Verzeichnis kann beim Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen in 40001 Düsseldorf angefordert werden.
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Durch eine verstärkte Vergabe von Aufträgen an die Werkstätten für behinderte Menschen kann das Land dazu beitragen, die Existenz dieser Einrichtungen und damit die Beschäftigung der behinderten Mitbürger zu sichern.
Ich bitte alle Behörden und Dienststellen des Landes, die Gemeinden sowie die Körperschaften des öffentlichen Rechts, diese Verpflichtung zu beachten.
MBl. NRW. 1989 S. 934, geändert durch RdErl. v. 20.1.1998 (MBl. NRW. 1998 S. 164).