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Zulassung zum Wirtschaftsprüfer-Examen
Hiermit lege ich generell für die Zukunft den Meldeschluß für Anträge auf Zulassung zum WP-Examen fest, und zwar
— Meldeschluß 30. Juni des voraufgegangenen Kalenderjahres —
— Meldeschluß 31. Dezember des vorauf gegangenen Kalenderjahres —.
Die Anträge sind formlos zu stellen. Auf § 2 der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer vom 31. Juli 1962 (BGBl. I S. 529) wird verwiesen. Die Richtigkeit der Fotokopien und Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden, die dem Zulassungsantrag beigefügt werden, muß behördlich beglaubigt sein.
Merkblätter für die Zulassung können bei mir angefordert werden.
Die Zulassungsgebühr beträgt 125,— DM. Sie ist gleichzeitig mit der Antragstellung an die Landeshauptkasse Düsseldorf, Postscheckkonto Essen Nr. 73 42 mit dem Buchungsvermerk „08/0803/3 b — Zulassungsgebühr" zu überweisen.
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') MBl. NW. 1968 S. 922.