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Zusammenstellung anlagenspezifischer Daten
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Bekanntmachung der Zusammenstellung anlagenspezifischer Daten (§ 15 Abs. 3 BetrSichV), die eine zugelassene Überwachungsstelle als Prüfstelle im Sinne des § 17 Abs. 5 S. 1 GPSG gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Akkreditierung und Benennung zugelassener Überwachungsstellen (ZÜSV NRW) vom 18.01.2005 (GV. NRW. 2005 S. 21) als Anlagendatei mindestens zu führen hat.
Anlage
(Zusammenstellung anlagenspezifischer Daten [§ 15 Abs. 3 BetrSichV])
MBl. NRW. 2005 S. 633