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VerwaltungsvorschriftenBundesministerium der FinanzenRBNFBBSVVwV-BFRBNFBBSVVwV-BFnicht amtlich

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Bundesministerium der FinanzenKürzel nicht amtlich

RdSchr. des BMF vom 30. November 2001; Richtlinien für die Führung von Bestandsverzeichnissen über bewegliche Sachen nach § 28 VBRO


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RdSchr. des BMF vom 30. November 2001; Richtlinien für die Führung von Bestandsverzeichnissen über bewegliche Sachen nach § 28 VBRO

E-VSF: H 08 94 Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen Richtlinien für die Führung von Bestandsverzeichnissen über bewegliche Sachen nach § 28 VBRO (MinBlFin 1955, S. 179); Erlass vom 5. März 1999- II A 6 - H 3015 - 1/99 -- GMBl 1999, S. 442 - Dieser Erlass wird im GMBl veröffentlicht. Im Auftrag

1.

Wertgrenze für geringwertige Gebrauchsgüter und für Handausgaben von geringem Wert

2.

Nachweis der Bestände

1.

Im Zusammenhang mit der EURO-Umstellung lege ich den Wert für geringwertige Gebrauchsgüter und für Handausgaben ab 1. Januar 2002 auf 150 EURO fest.Ich bitte, in Nr. 2 Abs. 1 Satz 3 und Nr. 26 Satz 2 der im Betreff genannten Richtlinien den Wert auf 150 EURO zu ändern.

2.

Die in den Bestandsverzeichnissen nachgewiesenen und nachzuweisenden Gebrauchsgegenstände mit einem Wert über 300 DM sind im Verhältnis 2:1 in EURO umzurechnen.


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