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VerwaltungsvorschriftenBundesministerium für Arbeit und SozialesRSGUHÄMVwV-BASRSGUHÄMVwV-BASnicht amtlich

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Bundesministerium für Arbeit und SozialesKürzel nicht amtlich

Rechnungswesen und Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung, hier: Änderungen der Meldebögen


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Rechnungswesen und Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung, hier: Änderungen der Meldebögen

Erlassan die bundesunmittelbaren Trägerder gesetzlichen Unfallversicherung Rechnungswesen und Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung hier: Änderungen der Meldebögen Durch die Änderung des Kontenrahmens für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2006 sind Anpassungen der Meldebögen (Geschäfts- und Rechnungsergebnisse) erforderlich geworden. Nach Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden der Länder übersende ich die Neufassungen der Meldebögen UG 1 und UJ 1. Der geänderten Vordrucke der Meldebögen UG 1 und UJ 1 sind ab Geschäftsjahr 2006 zu verwenden. Die Neufassungen der Meldebögen gebe ich hiermit bekannt. Bonn, den 06. Dezember 2006 Ib 5 – 18221-1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Im Auftrag


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