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Rechnungswesen und Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung, hier: Änderungen des Kontenrahmens
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Erlassan die bundesunmittelbaren Trägerder gesetzlichen Unfallversicherung Die Änderungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2006.
Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Kontenart 396 wird ab 01.01.2006 ersatzlos gestrichen.
Die Kontenart 696 wird ab 01.01.2006 ersatzlos gestrichen.
Die Kontengruppe 70 erhält ab 01.01.2006 folgende Bezeichnung:"Gehälter und Versicherungsbeiträge"
In der Kontengruppe 70 erhält die Kontenart 701 ab 01.01.2006 folgende Bezeichnung:"Entgelte der Tarifbeschäftigten und der außertariflich Beschäftigten"
Die Kontenart 702 wird ab 01.01.2006 ersatzlos gestrichen.
In der Kontengruppe 70 erhält die Kontenart 703 ab 01.01.2006 folgende Bezeichnung:"Übrige Entgelte"
In der Kontengruppe 70 erhält die Kontenart 705 ab 01.01.2006 folgende Bezeichnung:"Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Versicherungsbeiträge für Tarifbeschäftigte und außertariflich Beschäftigte"
Die Kontenart 706 wird ab 01.01.2006 ersatzlos gestrichen.