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Runderlass Außenwirtschaft Nr. 1/2025 Dienstleistungsverkehr – Filmwirtschaft Ausstellung von Film-Ursprungszeugnissen in Deutschland
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Runderlass Außenwirtschaft Nr. 1/2025 Dienstleistungsverkehr – Filmwirtschaft Ausstellung von Film-Ursprungszeugnissen in Deutschland Vom 24. Juni 2025 Fundstelle: BAnz AT 16.07.2025 B1 Die Regelung zur Ausstellung von Film-Ursprungszeugnissen in Deutschland wird unter Berücksichtigung des Filmförderungsgesetzes (FFG) vom 23. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 451) wie folgt gefasst: Berlin, den 24. Juni 2025 E C 1 – 50101/002#006 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Im Auftrag Eichler
Ursprungszeugnisse, die für deutsche Filme in anderen Ländern gefordert werden, stellt auf Antrag das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn oder Postfach 51 60, 65726 Eschborn aus.
Das BAFA stellt das Ursprungszeugnis unter den gleichen Voraussetzungen aus, unter denen es gemäß § 50 FFG eine Bescheinigung über die Eigenschaft eines Films als deutscher Film nach Maßgabe des § 41, der §§ 42 und 44 oder der §§ 43 und 44 FFG erteilt.
Nach diesem Runderlass wird ab sofort verfahren.Der Runderlass Außenwirtschaft Nr. 2/2024 vom 4. Januar 2024 (BAnz AT 24.01.2024 B2) wird aufgehoben.