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Rundschreiben BMI vom 25.01.2007 zur Nachversicherung; hier: Bundeseinheitliche Aufschubbescheinigung nach § 184 Abs, 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGB VI) und Nachversicherungsbescheinigung nach § 185 Abs. 3 SGB Vl
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Die Deutsche Rentenversicherung Bund bittet in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales , die beigefügten Hinweise und Muster zur Durchführung der Nachversicherung bekannt zu geben. Die bundeseinheitlichen Aufschub- und Nachversicherungsbescheinigungen nach §§ 184 Abs. 4 und 185 Abs. 3 SGB VI - deren Nutzung empfohlen wird - stehen auch im Internet zur Verfügung (www.deutsche-rentenversicherung.de ). Oberste Bundesbehörden Deutsche Bundesbank nachrichtlich Für das Beamtenversorgungsrecht zuständige Minister / Senatoren der Länder Anlage 1: Schreiben des BMAS vom 29.12.2006 zur Nachversicherung Anlage 2: Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Bund nebst Anlagen zur Nachversicherung vom 19.12.2006 Anlage 3: Muster der bundeseinheitlichen Aufschub- und Nachversicherungsbescheinigung nach §§ 184 Abs. 4, 185 Abs. 3 SGB VI