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Bundesministerium des InnernKürzel nicht amtlich

Rundschreiben Zuführungen zum Sondervermögen Versorgungsrücklage des Bundes; hier: termingerechte Abschlagszahlungen und Zuführungen


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Rundschreiben Zuführungen zum Sondervermögen Versorgungsrücklage des Bundes; hier: termingerechte Abschlagszahlungen und Zuführungen

Berlin, 23. April 2004 D II 3 - 223 100-4/7 Zuführungen zum Sondervermögen Versorgungsrücklage des Bundes Die Versorgungsrücklage des Bundes kann ihre gesetzliche Aufgabe nur erfüllen, wenn die Zuführungen termingerecht erfolgen und die Mittel umgehend angelegt werden können. Im o.g. Schreiben wurde bereits auf die Notwendigkeit einer termingerechten Zahlung zur Versorgungsrücklage des Bundes hingewiesen. Eine aktuelle Auswertung ergab jedoch eine Vielzahl von Verspätungen. Diese Verspätungen verursachen erhebliche Zinsverluste durch die spätere Anlagemöglichkeit. Die erfolgten Zahlungseingänge können der Anlage entnommen werden. Falls noch nicht erfolgt, ist unbedingt ein pünktlicher Zahlungseingang zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen sicherzustellen. Zur Vereinfachung des Zahlverfahrens ist auch eine Teilnahme am Lastschriftverfahren möglich. Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem Bundesverwaltungsamt in Verbindung. In jedem Fall ist die rechtzeitige Meldung über die Zuführungssumme erforderlich. Oberste Bundesbehörden– gemäß Verteiler Versorgungsrücklage – BundesverwaltungsamtReferat VII B 1 – Berlin – Sachgebiet HaushaltGotlindestr. 9110365 Berlin Deutsche Post AGZentrale, Abteilung 514Postfach 300053105 Bonn Deutsche Telekom AGCompetence CenterPersonalmanagementPM 212-5Postfach 900056065 Koblenz Deutsche Postbank AGZentrale, Abt. Dienstrecht und SozialwesenPostfach 400053105 Bonn nachrichtlich: Deutsche BundesbankPostfach 10 06 02, K 20 - 260006 Frankfurt am Main Bundeskasse BerlinGrellstraße 16-3110409 Berlin Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V.Heussallee 18-2453113 Bonn


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