Allgemeine Dienstanweisung für Berufs- und Fachdidaktikbetreuer/innen an beruflichen Schulen
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Allgemeine Dienstanweisung für Berufs- und Fachdidaktikbetreuer/innen an beruflichen Schulen Vom 24. Juni 1988 (GMBl. Saar S. 190) Die Berufs- und Fachdidaktikbetreuer/innen sind die ständigen schulischen Ansprechpartner für alle Fragen, Probleme und Anregungen des ihnen zugewiesenen Berufs- bzw. Fachbereichs. Zugleich obliegt ihnen die Aufgabe eines Initiators in wesentlichen berufs- und fachdidaktischen Fragen; dies setzt die ständige Auseinandersetzung mit der fachlichen und methodisch-didaktischen Weiterentwicklung des von ihnen vertretenen Aufgabengebietes voraus. Die Berufs- und Fachdidaktikbetreuer/innen haben demnach - eine Beratungsfunktion gegenüber der Schulleitung und den Fachlehrern/Fachlehrerinnen, - eine Koordinierungsfunktion zur Sicherstellung einer einheitlichen schulinternen Vorgehensweise in wesentlichen berufs- und fachdidaktischen Fragen gegenüber Schulleitung, Fachlehrern/Fachlehrerinnen und Fachkonferenz(en), - eine Kommunikationsfunktion zur Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs innerhalb der Schule, mit den Ausbildungsbetrieben, den benachbarten Schulen und der Landesfachkonferenz bzw. den Landesfachkonferenzen. Die Berufs- und Fachdidaktikbetreuer/innen handeln stets im Rahmen der Gesamtverantwortung der Schulleitung. Im einzelnen gehören zu ihren Aufgaben – ggf. jeweils in Abstimmung mit Empfehlungen der zuständigen Fachkonferenz(en) – insbesondere die - Koordination der Maßnahmen zur Umsetzung der Lehrpläne des betreffenden Berufs- bzw. Fachbereich in die unterrichtliche Praxis - Koordination der curricuralen Innovation in dem betreffenden Berufs- bzw. Fachbereich und ihre Umsetzung in den Unterricht - Koordination der Leistungsmessung auf der Ebene des betreffenden Berufsbzw. Fachbereich einschließlich der Vorbereitung klassenübergreifender schriftlicher Arbeiten und Überprüfungen - Koordination von fachtheoretischem Unterricht und fachpraktischer Unterweisung - regelmäßige Betreuung von Praktikanten/Praktikantinnen im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der betreffenden beruflichen Fachrichtung - Beratung des Schulleiters/der Schulleiterin in Fragen - der betrieblichen Informationspraktika für Lehrkräfte - der Lehr- und Lernmittel - des Angebots freiwilliger Unterrichtsveranstaltungen/Arbeitsgemeinschaften - der Unterrichtung von Benachteiligten und Behinderten im betreffenden Berufs- bzw. Fachbereich, ferner - die koordinierende Leitung bedeutender Sammlungen, Bibliotheken und Funktionsräume (außer solchen für den fachpraktischen Unterricht) sowie - die Teilnahme an Sitzungen der betreffenden Landesfachkonferenz(en) sowie der von der Schulaufsichtsbehörde für Angelegenheiten des betreffenden Berufs- bzw. Fachbereichs eingesetzten Kommissionen.