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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und SportAnordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Landesdienst vom 15. Mai 1996

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Anordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Landesdienst vom 15. Mai 1996

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 1996-05-15

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Anordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der Arbeitnehmer und Arbeiternehmerinnen im Landesdienst Vom 15. Mai 1996 Die für Beamte geltenden Bestimmungen über die Arbeitszeit werden nach § 19 des Arbeitszeitgesetzes (Artikel 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts vom 6. Juni 1994 - BGBl. I S. 1170) auf Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in Dienststellen tätig sind, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, übertragen, soweit tarifvertragliche Regelungen nicht bestehen. Abweichende Vereinbarungen über die Verteilung der Arbeitszeit durch Dienstvereinbarung und Arbeitsvertrag sind zulässig. Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1996 in Kraft.


Anordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Landesdienst vom 15. Mai 1996Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen