Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten bei der Festsetzung, Anordnung, Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge auf die Oberfinanzdirektion Saarbrücken - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle -
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Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten bei der Festsetzung, Anordnung, Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge auf die Oberfinanzdirektion Saarbrücken – Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle – (ZBS) Vom 20. Juni 1983 Hiermit übertrage ich im Einvernehmen mit dem Minister des Innern auf die Oberfinanzdirektion – Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle – (ZBS) mit Wirkung vom 1. Januar 1983 für den Bereich der Universität die Zuständigkeiten i.S. des Abschnitts 1 und des § 14 der Gemeinsamen Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten bei der Festsetzung, Anordnung, Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge auf die Oberfinanzdirektion Saarbrücken – Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle – (ZBS) vom 21. Dezember 1978 (Amtsbl. 1979 S. 27): 1. für die Versorgungsempfänger des Landes und 2. für die emeritierten Professoren mit Ausnahme der ersten Festsetzung. Die Zuständigkeiten gemäß § 15 der o.a. Gemeinsamen Anordnung verbleiben weiterhin bei der Universität.