Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten bei der Festsetzung, Anordnung, Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge auf die Oberfinanzdirektion Saarbrücken - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle -
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Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten bei der Festsetzung, Anordnung, Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge auf die Oberfinanzdirektion Saarbrücken – Zentrale Besoldungsund Versorgungsstelle – (ZBS) Vom 19. Februar 1985 Hiermit übertrage ich - unter Erweiterung meiner Anordnungen vom 22. Dezember 1978 (Amtsbl. 1979 S. 32) und vom 20. Juni 1983 (GMBl. S. 142) – auf die Oberfinanzdirektion Saarbrücken – Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle – (ZBS) für die aktiven Bediensteten, für die ohne Anspruch auf Versorgung ausgeschiedenen Beamten sowie für die Versorgungsempfänger meines Geschäftsbereichs mit sofortiger Wirkung die Befugnis zum Erlass der Widerspruchsbescheide, sofern der ihnen zugrunde liegende Verwaltungsakt von der ZBS erlassen wurde. Saarbrücken, den 19. Februar 1985 Der Minister für Kultus, Bildung und Sport Prof. Dr. Gerhard Zeitel