Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten bei der Festsetzung, Anordnung, Berechnung und Zahlbarmachung der Waldarbeiterentlohnung auf die Oberfinanzdirektion Saarbrücken - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBS) (MfU)
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Anordnung .JUUIIUIIU ~,lI'JISTERIUM rÜ R UMWELT ENERGIE UND VERKEHR ' Der tAiniste( über die Übertragung von Zuständigkeiten bei der Festsetzung, Anordnung, Berechnung und Zahlbarmachung der Waldarbeiterentlohnung auf die Oberfinanzdirektion Saarbrücken - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle - (ZBS) Vom 12. Januar 1999 Hiermit übertrage ich im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen auf,die Oberfinanzdirektion Saarbrücken - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle - (ZBS) : mit Wirkung vom 01 . Januar 1999 die ln der gemeinsamen Anordnung vom 21 . Dezember 1978 bezeichneten Zuständigkeiten bei der Festsetzung, Anordnung, Berechnung und Zahlbarmachung der Waldarbeiterentlohnung...d.eLa~Gjenstetef1-n leil les <3trs cnaftsberelches. Saarbrücken , 12, Januar 1999 Ha;cegs::raße 5C 66; 2~ Saa'b<:'C-",sn T~ ; ~; :. ~ ; CÖ 8 1J 501·4703:'09