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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der JustizAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei bestimmten Klagen aus dem Richter- und dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz vom 23.09.1992

Verwaltungsvorschrift

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei bestimmten Klagen aus dem Richter- und dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz vom 23.09.1992

Ministerium der Justiz · vom 1992-09-24

1.

Die Befugnis, über einen Widerspruch im Rahmen der dienstlichen Beurteilung eines Richters oder eines Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz zu entscheiden, wird auf die Präsidenten der oberen Landesgerichte und auf den Generalstaatsanwalt, auf einen jeden für seinen Geschäftsbereich, übertragen. i II. Vemetung des Dienstherrn Die Vertretung in .Verwaltungsstreitverfahren in den in Ziffer I genannten Angelegenheiten wird dem Präsidenten der überen Landesgerichte und dem Generalstaats:anwalt, einem jeden für seinen Geschäftsbereich, übertragen. III. Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent)ichung im .imtsblatt des Saarlandes in Kraft. Saarbrücken, den 23. September 1992 i Minislerium der Justiz In Vertretung Dr. Rixecker /


Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei bestimmten Klagen aus dem Richter- und dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz vom 23.09.1992Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen