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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der JustizAuswahlverfahren für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für den gehobenen Justizdienst (Rechtspflegerlaufbahn)

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Auswahlverfahren für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für den gehobenen Justizdienst (Rechtspflegerlaufbahn)

Ministerium der Justiz · vom 2009-09-14

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Auswahlverfahren für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für den gehobenen Justizdienst (Rechtspflegerlaufbahn) AV d. MiJAGS Nr. 15/2009 vom 14.09.2009 (2321-50) Die AV des MdJ Nr. 18/1992 vom 30. Juli 1992 (2321-50) wird wie folgt neu gefasst: I. 1. Allgemeines und Zweck 1.1. Das Auswahlverfahren findet in der Regel einmal jährlich statt und wird vom Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales durchgeführt. 1.2. Das Auswahlverfahren soll zeigen, ob die Bewerberinnen und Bewerber die Eignung für den Vorbereitungsdienst und die angestrebte Laufbahn für den gehobenen Justizdienst (Rechtspflegerlaufbahn) besitzen. 2. Anforderungsprofil 2.1. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen die ihnen durch das Rechtspflegergesetz (RpflG) übertragenen Aufgaben der Dritten Gewalt in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Sie repräsentieren neben den Richterinnen und Richtern das unabhängige Gericht. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar. 2.2. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie die Eigenschaften des Anforderungsprofils für den gehobenen Justizdienst (Anlage) erfüllen. 3. Zulassung zum Auswahlverfahren 3.1. Zum Auswahlverfahren werden diejenigen Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die die in §§ 3 und 18 RpflAO genannten Voraussetzungen erfüllen. 3.2. Soweit diese Voraussetzungen noch nicht vorliegen, müssen diese spätestens zum Zeitpunkt der Zulassung erworben und nachgewiesen sein. 4. Gestaltung des Auswahlverfahrens 4.1. Um einen Vergleich zwischen den zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern treffen zu können, wird zunächst eine Vorstellungsnote ermittelt, für die die Noten in den einzureichenden schulischen Zeugnissen maßgebend sind. 4.2. Die Vorstellungsnote wird wie folgt ermittelt: 4.2.1. Bewerberinnen und Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife Es werden die während der Hauptphase in der gymnasialen Oberstufe (Schulhalbjahre 12/1, 12/2 und 13/1 bzw. im achtjährigem Gymnasium vergleichbare Schulhalbjahre 11/1, 11/2 und 12/1) erbrachten schulischen Leistungen in folgenden Fächern herangezogen:  Deutsch,  Mathematik,  eine Fremdsprache (bei mehreren Fremdsprachen diejenige mit dem besten Ergebnis),  ein Fach aus dem naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld (insbesondere Physik, Chemie, Biologie, Informatik bzw. Wirtschaftsinformatik),  ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (insbesondere Erdkunde/Geographie, Geschichte, Politik, Sozial- bzw. Gemeinschaftskunde, Recht, Wirtschaft-/Wirtschaftslehre bzw. Wirtschaftswissenschaft, Volkswirtschaftslehre, Rechnungswesen). Die Ermittlung der Vorstellungsnote erfolgt dadurch, dass die aus den drei zugrundeliegenden Zeugnissen jeweils berücksichtigten fünf Einzelnoten addiert und durch fünfzehn geteilt werden. 4.2.2. Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife bzw. vergleichbarem Schulabschluss Es werden die in den ersten drei Schulhalbjahren erbrachten schulischen Leistungen, bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einjähriger Fachoberschule nur die schulischen Leistungen aus dem Halbjahreszeugnis, in folgenden Fächern herangezogen:  Deutsch,  Mathematik,  eine Fremdsprache (bei mehreren Fremdsprachen diejenige mit dem besten Ergebnis),  Sozial- bzw. Gemeinschaftskunde. Hinzu kommt das für den jeweiligen Fachbereich jeweils beste Ergebnis der Fächer aus dem fachbezogenen Bereich, die über die gesamte Schulzeit unterrichtet werden: für die Fachbereiche Wirtschaft und Tourismus insbesondere folgende Fächer:  Betriebswirtschaftslehre,  Betriebliches Rechnungswesen,  Informatik bzw. angewandte Informatik,  Recht bzw. Rechtskunde,  Volkswirtschaftslehre,  Arbeits- und Präsentationstechnik für den Fachbereich Sozialwesen insbesondere folgende Fächer:  Pädagogik,  Psychologie,  Wirtschaftslehre,  Rechtskunde für die Fachbereiche Design und Ingenieurswesen insbesondere folgende Fächer:  Physik,  Chemie,  Technologie,  Technische Kommunikation bzw. Visuelle Dokumentation,  Freies und konstruktives Zeichnen. Besteht kein wie in der gymnasialen Oberstufe eingeführtes 15-Punkte-Benotungssystem, so werden die üblichen Notenstufen in Punktwerte umgesetzt. Für jede Note wird die entsprechende mittlere Punktzahl angesetzt:  sehr gut (14 Punkte),  gut (11 Punkte),  befriedigend (8 Punkte),  ausreichend (5 Punkte),  mangelhaft (2 Punkte),  ungenügend (0 Punkte). Die Ermittlung der Vorstellungsnote erfolgt dadurch, dass die insgesamt aus den zugrundeliegenden Zeugnissen jeweils berücksichtigten Einzelnoten addiert und durch die Zahl der Einzelnoten geteilt werden. 4.2.3. Der unter Ziffer 4.2.1. und Ziffer 4.2.2. dargestellte Auswahlmodus gilt auch für die Bewerberinnen und Bewerber, die bereits die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife bzw. vergleichbare Abschlüsse erzielt haben. 4.2.4. Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife bzw. vergleichbarem Abschluss müssen gegenüber denjenigen Bewerberinnen und Bewerbern mit allgemeiner Hochschulreife eine um zwei Punkte höhere Vorstellungsnote erzielen, um den gleichen vergleichbaren Leistungsstand zu erreichen. 4.2.5. Bewerberinnen und Bewerber, bei denen zu erwarten ist, dass sie aufgrund ihrer deutlich schlechteren Vorstellungsnote nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, erhalten unmittelbar eine Absage. 4.2.6. Bei schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. Diese werden in einer gesonderten Bewerberliste geführt. 4.2.7. Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf eine nach dem Soldatenversorgungsgesetz vorbehaltene Stelle bewerben, werden in einer gesonderten Bewerberliste geführt. 5. Vorstellungsgespräch 5.1. Ausgehend von der ermittelten Vorstellungsnote (Ziffer 4.2.) werden auf Grundlage der Personal- und Stellensituation Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Ziffern 4.2.6. und 4.2.7. bleiben unberührt. 5.2. Im Vorstellungsgespräch sollen neben der fachlichen Eignung insbesondere die persönliche und soziale Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes (Rechtspflegerlaufbahn) festgestellt werden. Insoweit können auch bereits neben den schulischen Leistungen erworbene Qualifikationen Berücksichtigung finden. 5.3. Die Gesamteignung der Bewerberinnen und Bewerber wird wie folgt bewertet:  sehr gut geeignet,  gut geeignet,  geeignet,  weniger geeignet,  ungeeignet. II. Die AV tritt sofort in Kraft. Saarbrücken, 14.09.2009 S A A R L A N D Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales In Vertretung gez. (Schild) Anlage zu Ziffer 2.2 Anforderungsprofil Rechtspflegeranwärterin / Rechtspflegeranwärter A) Fachliche Eignung  Systematisches Denken und Handeln (komplexe Sachverhalte selbständig in ihren Zusammenhängen logisch erkennen und richtig einordnen)  Fähigkeit, selbständig wissenschaftlich und methodisch zu arbeiten und sach- und zielgerechte Entscheidungen zu treffen  Verständnis von wirtschaftlichen, sozialen und rechtspolitischen Zusammenhängen  Planungs- und Organisationsfähigkeit (Planung und Strukturierung von Arbeitsabläufen, selbständige Organisation von Terminen)  Sichere Kenntnisse in Mathematik, Grammatik und Rechtschreibung  Klare und präzise Ausdrucksfähigkeit (mündlich und schriftlich) und Argumentationsgeschick  EDV-Kenntnisse (Windows, Office-Anwendungen, Internet etc.) B) Persönliche Eignung 1. Charakterliche Eignung  hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein  Urteilsvermögen  Zuverlässigkeit  Pflichtbewusstsein  Identifikation mit dem Auftrag der Justiz  Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft  Fähigkeit, Mitarbeiter zu führen und zu beurteilen 2. Leistungsbereitschaft und –fähigkeit  Lernfähigkeit und Lernbereitschaft  Leistungswille  Belastbarkeit  Flexibilität  Innovationsfähigkeit 3. Soziale Kompetenz  Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit  Konfliktfähigkeit  Einfühlungsvermögen und Motivationsfähigkeit  Teamfähigkeit  Durchsetzungsvermögen und Selbstbewusstsein  Fortbildungsbereitschaft  Bürgernähe und Toleranzfähigkeit C) Gesundheitliche Eignung


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