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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und Sport"Bauaufsichtsgebühren (Besonderes Gebührenverzeichnis für die Bauaufsichtsbehörden) Festsetzung der durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise ab 01. Febr. 2013"

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

"Bauaufsichtsgebühren (Besonderes Gebührenverzeichnis für die Bauaufsichtsbehörden) Festsetzung der durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise ab 01. Febr. 2013"

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 2013-02-01

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Ministerium für Inneres und Sport Bekanntmachung der Obersten Bauaufsicht über die Festsetzung der durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise Vom 18. Dezember 2012 Az: F/4 - IV.8.1. – 396.12 is Nachstehend werden die durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise, die ab dem 1. Februar 2013 bei der Gebühren- und Vergütungsberechnung zugrunde zu legen sind, bekannt gemacht. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung der Obersten Bauaufsicht über die Festsetzung der durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise vom 14. April 2008 ( Amtsbl. Nr. 17 vom 30.4.2008 S. 771) außer Kraft. Nr. Gebäudeart in Euro/m3 1. Wohngebäude 108,- 2. Wochenendhäuser 95,- 3. Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 148,- 4. Schulen 138,- 5. Kindergärten 127,- 6. Hallenbäder 134,- 7. Hotels, Pensionen, Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten 125,- 8. Hotels, Heime mit jeweils mehr als 60 Betten 149,- 9. Krankenhäuser, Sanatorien und ähnliche Gebäude 160,- 10. Versammlungsstätten (soweit sie nicht unter Nrn. 12. oder 13. fallen) 128,- 11. Leichenhallen, Friedhofskapellen 114,- 12. Eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit sie nicht unter Nr. 20 fallen 12.1 bis 2.500 m3 Brutto-Rauminhalt Bauart schwer1) 52,- sonst. Bauart 46,- 12.2 der 2.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m3 Bauart schwer1) 46,- sonst. Bauart 34,- 12.3 der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt Bauart schwer1) 34,- sonst. Bauart 29,- 13. Andere eingeschossige Verkaufsstätten mit Einbauten, ein- und mehrgeschossige Sportstätten 85,- 14. Andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit Einbauten 66,- 15. Mehrgeschossige Verkaufsstätten 15.1 bis 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 113,- 15.2 der 50.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 85,- 16. Mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 16.1 bis 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 96,- 16.2 der 50.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 83,- 17. Garagen 17.1 Kleingaragen, ausgenommen offene Kleingaragen 90,- 17.2 eingeschossige Mittel- und Großgaragen 103,- 17.3 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 112,- 17.4 Tiefgaragen 147,- 18. Sonstige gewerbliche Bauten 81,- 19. Erwerbsgärtnerische Betriebsgebäude (Gewächshäuser, Blumenbindereien) 19.1 bis 1.500 m3 Brutto-Rauminhalt 29,- 19.2 der 1.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 20,- 20. Sonstige bauliche Anlagen wie Schuppen, Lauben, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen und ähnliches 33,- 1) = Gebäude mit Tragwerken in Massivbauweise einschließlich massiver oder leichter Dacheindeckung Zuschläge: bei Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen ist der Rohbauraummeterpreis um 5%, bei Hochhäusern um 10% und bei Gebäuden mit befahrbaren Decken, außer bei Nr. 17, um 10 % zu erhöhen. Bei Hallenbauten mit Tragkonstruktionen für Krananlagen für den von Kranbahnen erfassten Hallenbereich 36,- Euro/m2 Sonstiges: Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung ist für die Ermittlung des Rohbauwertes die offensichtlich überwiegende Nutzung maßgebend. Liegt ein offensichtliches Überwiegen einer Nutzungsart nicht vor, sind zur Ermittlung des Gesamtrohbauwertes die Rohbauraummeterpreise für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten anteilig einzusetzen. Die angegebenen Rohbauraummeterpreise sind auch Grundlage für die Prüfvergütung der Prüfberechtigten (Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure) und Prüfsachverständigen für Standsicherheit sowie für Brandschutz im Sinne der Rechtsverordnung aufgrund des § 86 Abs. 3 LBO. Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen auf Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen (z.B. Pfahlgründungen und Schlitzwände) sind getrennt zu ermitteln und den anrechenbaren Kosten hinzuzurechnen. In den Rohbauraummeterpreisen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.


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