"Bauaufsichtsgebühren (Besonderes Gebührenverzeichnis für die Bauaufsichtsbehörden) Festsetzung der durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise ab 01. Juni 2008"
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Ministerium für Umwelt Bekanntmachung der Obersten Bauaufsicht über die Festsetzung der durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise Vom 14. April 2008 Az C/5B IV.8.4.3 108.08 is Nachstehend werden die durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise, die ab dem 1. Juni 2008 bei der Gebühren- und Vergütungsberechnung zugrunde zu legen sind, bekannt gemacht: Nr. Gebäudeart in Euro/m3 1. Wohngebäude 101,- 2. Wochenendhäuser 89,- 3. Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 138,- 4. Schulen 129,- 5. Kindergärten 119,- 6. Hallenbäder 125,- 7. Hotels, Pensionen, Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten 117,- 8. Hotels, Heime mit jeweils mehr als 60 Betten 139,- 9. Krankenhäuser, Sanatorien und ähnliche Gebäude 150,- 10. Versammlungsstätten (soweit sie nicht unter Nrn. 12. oder 13. fallen) 120,- 11. Leichenhallen, Friedhofskapellen 107,- 12. Eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit sie nicht unter Nr. 18. fallen 12.1 bis 2.500 m3 Brutto-Rauminhalt Bauart schwer1) 49,- sonst. Bauart 43,- 12.2 der 2.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m3 Bauart schwer1) 43,- sonst. Bauart 32,- 12.3 der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt Bauart schwer1) 32,- sonst. Bauart 27,- 13. Andere eingeschossige Verkaufsstätten mit Einbauten, ein- und mehrgeschossige Sportstätten 79,- 14. Andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit Einbauten 62,- 15. Mehrgeschossige Verkaufsstätten 15.1 bis 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 106,- 15.2 der 50.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 79,- 16. Mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 16.1 bis 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 90,- 16.2 der 50.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 78,- 17. Garagen 17.1 Kleingaragen, ausgenommen offene Kleingaragen 84,- 17.2 eingeschossige Mittel- und Großgaragen 96,- 17.3 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 105,- 17.4 Tiefgaragen 137,- 18. Sonstige gewerbliche Bauten 76,- 19. Erwerbsgärtnerische Betriebsgebäude (Gewächshäuser, Blumenbindereien) 19.1 bis 1.500 m3 Brutto-Rauminhalt 27,- 19.2 der 1.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 19,- 20. Sonstige bauliche Anlagen wie Schuppen, Lauben, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen und ähnliches 31,- 1) = Gebäude mit Tragwerken in Massivbauweise einschließlich massiver oder leichter Dacheindeckung Zuschläge: bei Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen ist der Rohbauraummeterpreis um 5%, bei Hochhäusern um 10% und bei Gebäuden mit befahrbaren Decken, außer bei Nr. 17, um 10 % zu erhöhen. Bei Hallenbauten mit Tragkonstruktionen für Krananlagen für den von Kranbahnen erfassten Hallenbereich 34,-Euro/m2 Sonstiges: Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung ist für die Ermittlung des Rohbauwertes die offensichtlich überwiegende Nutzung maßgebend. Liegt ein offensichtliches Überwiegen einer Nutzungsart nicht vor, sind zur Ermittlung des Gesamtrohbauwertes die Rohbauraummeterpreise für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten anteilig einzusetzen. Die Mehrkosten für Außenwandverkleidungen und für alle von den üblichen Flachgründungen abweichende Gründungsarten (elastisch gelagerte Platten, Pfahlgründungen, Brunnengründungen mit tragenden Bodenplatten und Balkenroste o.ä.), für die ein Standsicherheitsnachweis geführt werden muss, sind gesondert zu ermitteln und den anrechenbaren Kosten zuzurechnen. Die angegebenen Rohbauraummeterpreise sind auch Grundlage für die Prüfvergütung der Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen für Baustatik, der Prüfsachverständigen für Standsicherheit sowie der prüfberechtigten und prüfsachverständigen Personen für baulichen Brandschutz im Sinne der Rechtsverordnung aufgrund des § 86 Abs. 3 LBO.