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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz"Bauaufsichtsgebühren (Besonderes Gebührenverzeichnis für die Bauaufsichtsbehörden) Festsetzung der durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise für 2003"

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"Bauaufsichtsgebühren (Besonderes Gebührenverzeichnis für die Bauaufsichtsbehörden) Festsetzung der durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise für 2003"

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz · vom 2001-11-15

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Ministerium für Umwelt Bauaufsichtsgebühren (Besonderes Gebührenverzeichnis für die Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes) Festsetzung der durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise für das Jahr 2003 Vom 11. November 2002 Az.: C/3-IV.8.1-326.02-is Nachstehend werden die durchschnittlichen Rohbauraummeterpreise, die ab dem 01. Januar 2003 bei der Gebührenberechnung zugrunde zu legen sind, bekannt gemacht: Nr. Gebäudeart in Euro/m3 1. Wohngebäude 94,- 2. Wochenendhäuser 87,- 3. Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 127,- 4. Schulen, Kindergärten, Hallenbäder 119,- 5. Hotels, Pensionen, Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten 110,- 6. Hotels, Heime mit jeweils mehr als 60 Betten 130,- 7. Krankenhäuser, Sanatorien und ähnliche Gebäude 140,- 8. Versammlungsstätten (soweit sie nicht unter Nr. 5 oder 6 fallen) 113,- 9. Leichenhallen, Friedhofskapellen 99,- 10. Eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit sie nicht unter Nr. 18 fallen 10.1 bis 2.500 m3 Brutto-Rauminhalt Bauart schwer1) 47,- sonst. Bauart 41,- 10.2 der 2.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m3 Bauart schwer1) 41,- sonst. Bauart 31,- 10.3 der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt Bauart schwer1) 31,- sonst. Bauart 26,- 11. Andere eingeschossige Verkaufsstätten mit Einbauten, ein- und mehrgeschossige Sportstätten (soweit sie nicht unter Nr. 8 fallen) 73,- 12. Andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit Einbauten 58,- 13. Mehrgeschossige Verkaufsstätten 13.1 bis 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 98,- 13.2 der 50.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 73,- 14. Mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 14.1 bis 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 84,- 14.2 der 50.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 73,- 15. Parkhäuser und Garagen 15.1 Kleingaragen 82,- 15.2 eingeschossig über Erdgleiche 92,- 15.3 mehrgeschossig über Erdgleiche 98,- 15.4 eingeschossig unter Erdgleiche 122,- 15.5 mehrgeschossig unter Erdgleiche 127,- 16. Sonstige gewerbliche Bauten 72,- 17. Erwerbsgärtnerische Betriebsgebäude (Gewächshäuser, Blumenbindereien) 17.1 bis 1.500 m3 Brutto-Rauminhalt 26,- 17.2 der 1.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 18,- 18. Sonstige bauliche Anlagen wie Schuppen, Lauben, offene Feldscheunen und ähnliches 30,- 1) = Gebäude mit Tragwerken in Massivbauweise einschließlich massiver oder leichter Dacheindeckung Zuschläge: bei Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen ist der Rohbauraummeterpreis um 5%, bei Hochhäusern um 10% zu erhöhen. Bei Hallenbauten mit Tragkonstruktionen für Krananlagen für den von Kranbahnen erfassten Hallenbereich 32,- Euro/m2 Sonstiges: Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung ist für die Ermittlung des Rohbauwertes die offensichtlich überwiegende Nutzung maßgebend. Liegt ein offensichtliches Überwiegen einer Nutzungsart nicht vor, sind zur Ermittlung des Gesamtrohbauwertes die Rohbauraummeterpreise für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten anteilig einzusetzen. Die Mehrkosten für Außenwandverkleidungen und für alle von den üblichen Flachgründungen abweichende Gründungsarten (elastisch gelagerte Platten, Pfahlgründungen, Brunnengründungen mit tragenden Bodenplatten und Balkenroste o.ä.), für die ein Standsicherheitsnachweis geführt werden muss, sind gesondert zu ermitteln und den anrechenbaren Kosten zuzurechnen. Die angegebenen Rohbauraummeterpreise sind auch bei Prüfaufträgen an die Prüfingenieure für Baustatik anzuwenden.


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