Bekanntgabe der von den Gemeinden, Gemeindeverbänden, kommunalen Eigenbetrieben und kommunalen Zweckverbänden bei der Vergabe von Aufträgen anzuwendenden Vergabegrundsätze (Vergabeerlass)
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Bekanntgabe der von den Gemeinden, Gemeindeverbänden, kommunalen Eigenbetrieben und kommunalen Zweckverbänden bei der Vergabe von Aufträgen anzuwendenden Vergabegrundsätze (Vergabeerlass) vom 18.05.2016 1. Nach § 222 Abs. 1 Nr. 9 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsbl. I S. 376), i. V. m. § 24 Abs. 2 der Kommunalhaushaltsverordnung vom 10. Oktober 2006 (Amtsbl. S. 1842), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Mai 2014 (Amtsbl. I S. 172), werden als von den Gemeinden, Gemeindeverbänden und kommunalen Zweckverbänden zu beachtende Vergabegrundsätze bekannt gegeben: 1.1 Abschnitt 1 der VOB/A und die VOB/B, jeweils Ausgabe 2016, sowie die VOB/C in der jeweils aktuellen Ausgabe. § 21 VOB/A findet keine Anwendung. 1.2 Die Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 10. Mai 2001 (BAnz. Nr. 109 vom 16. Juni 2001). 2. Abschnitt 1 der VOL/A, Ausgabe 2009, und die VOL/B, Fassung 2003, werden zur Anwendung empfohlen. 3. Den kommunalen Körperschaften wird empfohlen, sich bei der Anwendung der VOB am Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (zurzeit: VHB 2008), dem Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (zurzeit: HVA B-StB, Ausgabe April 2016) und an den für die Landesbauverwaltung maßgebenden Erlassen zu orientieren. Bei der Anwendung ist zu beachten, dass nicht alle für die staatliche Bauverwaltung maßgebenden Richtlinien und Hinweise auf die kommunalen Körperschaften übertragen werden können. Das VHB 2008 ist mit laufenden Aktualisierungen im Internet unter www.bmub.bund.de („Themen“ - „Bauen“ - „Bauwesen“ - „Bauauftragsvergabe“ - „Vergabehandbuch“) verfügbar. Das HVA B-StB, Ausgabe April 2016, ist mit laufenden Aktualisierungen im Internet unter bmvi.de („Verkehr und Mobilität“ – „Verkehrsträger“ – „Straße“ – „Regelwerk“ – „Vergabehandbücher“) verfügbar. Die für die staatliche Bauverwaltung maßgebenden Erlasse sind im Internet unter www.vorschriften.saarland.de verfügbar. 4. Die Vergabegrundsätze nach Nr. 1 bis 3 gelten nach § 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. November 2010 (Amtsbl. I S. 1426), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. September 2013 (Amtsbl. I S. 281), auch für die Eigenbetriebe der kommunalen Körperschaften. 5. Unberührt bleibt die Verpflichtung zur Anwendung der VOB/A nach der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624). 6. Bereits begonnene Vergabeverfahren werden nach dem Recht und den Vergabebestimmungen, die zum Zeitpunkt des Beginns des Verfahrens galten, beendet. 7. Dieser Erlass tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt mein Vergabeerlass vom 12. Oktober 2012 (Amtsbl. II S. 1015) außer Kraft . Saarbrücken, den 18.05.2016 Der Minister für Inneres und Sport Klaus Bouillon