Bekanntmachung betr. die verbindliche Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt(GGVSEB)und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut)-RSEB-
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166 Bekanntmachung betreffend verbindlicher Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) — RSEB — Vom 15. April 2021 Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen – RSEB , VKBl. 2021 Heft 7, Sonderdruck (B 2207) werden hiermit für das Saarland verbindlich eingeführt. Saarbrücken, den 20. Mai 2021 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Im Auftrag Schäfer