Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und VerbraucherschutzBekanntmachung betr. die verbindliche Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt(GGVSEB)und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut)-RSEB-

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Bekanntmachung betr. die verbindliche Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt(GGVSEB)und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut)-RSEB-

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz · vom 2021-05-20

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

166 Bekanntmachung betreffend verbindlicher Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) — RSEB — Vom 15. April 2021 Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen – RSEB , VKBl. 2021 Heft 7, Sonderdruck (B 2207) werden hiermit für das Saarland verbindlich eingeführt. Saarbrücken, den 20. Mai 2021 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Im Auftrag Schäfer


Bekanntmachung betr. die verbindliche Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt(GGVSEB)und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut)-RSEB-Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen