Bekanntmachung betr. die verbindliche Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt(GGVSEB)und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut)-RSEB-
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.
109 Bekanntmachung betreffend die verbindliche Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschtfffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) - RSEB - Vom 30, April 2019 Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahit (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen - RSEB -, VKBI. 2019, Heft 8, Sonderdruck (B 2207), werden hiermit für das Saarland verbindlich eingeführt. A Saarbrücken, den 15. Mai 2019 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Im Auftrag Schäfer